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Jugendkriminalität

Justizministerium Baden-Württemberg

Eindämmung der Jugendkriminalität

Für eine effektive Bekämpfung der Jugendkriminalität ist die schnelle und konsequente staatliche Reaktion auf das kriminelle Verhalten junger Menschen: „Die Strafe folgt auf dem Fuß“ ebenso ausschlaggebend wie das Bemühen, den jungen Straftätern rechtzeitig und zielgerichtet Chancen und Hilfsangebote für ein weiteres straffreies Leben zu eröffnen. Das Justizministerium Baden-Württemberg setzt deshalb auf eine Strategie nach der einfachen Formel „Grenzen setzen und Chancen bieten“.

I. Aktuelle Entwicklung

1. Zahl der Tatverdächtigen

Seit Anfang der 1990er Jahre ist die registrierte Kriminalität von Kindern und Jugendlichen in Baden-Württemberg ebenso wie bundesweit und in vielen anderen europäischen Staaten kontinuierlich angestiegen. Seit 2002
stagniert die Entwicklung, teilweise gehen die Zahlen auch zurück. Die Entwicklung des Vorjahres fortsetzend ist die Anzahl der Tatverdächtigen unter 21 Jahren in Baden-Württemberg im Jahr 2010 um weitere 2,9 % (1.924) gesunken. Im Zehnjahresvergleich 2001 bis 2010 ist ein Rückgang von 10,8 % (7.763) zu verzeichnen. Zum Vergleich: Die Zahl der erwachsenen Tatverdächtigen hat im selben Zeitraum um 2,9 % zugenommen. Die Entwicklung seit 2001 verdeutlicht die nachstehende Grafik der Tatverdächtigen auf der Basis der polizeilichen Kriminalstatistik:  

 

Jugendkriminalität

Überproportional ist weiterhin die Kriminalitätsbelastung junger Menschen mit Migrationshintergrund: Auf 100.000 Einwohner werden mehr als doppelt so viele nichtdeutsche Jungtäter (8.294) straffällig wie deutsche (3.502).

2. Gewaltkriminalität

Die Entwicklung der Gewaltkriminalität junger Menschen gibt uns seit längerem Anlass zur Sorge. Unter dem Begriff Gewaltkriminalität werden Tötungsdelikte, qualifizierte Körperverletzungen, Raubdelikte und Vergewaltigung zusammengefasst. Im Jahr 2010 lag hier der Anteil der Jungtäter an der Gesamtzahl der Tatverdächtigen bei 42,0 %. Im Jahr 2001 waren es 44,6 %. Im Zehnjahresvergleich ist bei der Gewaltkriminalität ein Anstieg bei den Jugendlichen um 0,9 % und bei den Heranwachsenden um 12,5 % festzustellen. Bei den Kindern hingegen ist ein deutlicher Rückgang von 29,4 % zu verzeichnen. Zum Vergleich: Bezogen auf alle Straftaten lag der Jungtäteranteil im Jahr 2010 nur bei 27,8 % (2001:30,7 %).

Die Gesamtzahl der Unter-21-Jährigen, die eines Gewaltdelikts verdächtigt werden, ist im Jahr 2010 gegenüber dem Vorjahr um 4,8 % gesunken (8.301 gegenüber 8.719 Tatverdächtigen im Vorjahr). Dabei spielt bei Delikten der Gewaltkriminalität weiterhin häufig der Alkohol eine zentrale Rolle: Nach der polizeilichen Kriminalstatistik standen 2010 bei den Gewaltdelikten wie im Vorjahr rund 30 % der Tatverdächtigen unter 21 Jahren unter Alkoholeinfluss. Der Kampf gegen den Alkoholkonsum bzw. Alkoholmissbrauch von Kindern und Jugendlichen ist daher weiterhin ein Schwerpunkt der polizeilichen Kriminalprävention in Baden-Württemberg.

3. Intensivtäter

Jugenddelinquenz ist bei der überwiegenden Mehrzahl aller jungen Täter eine vorübergehende Erscheinung. Bei etwa 10 % der durch Straftaten auffälligen Jungtäter ist aber eine Verfestigung hin zu einer kriminellen
Entwicklung zu befürchten oder sogar schon eingetreten. Die Hälfte dieser Gruppe, also 5 % der bekannten jungen Täter, haben 40 % der registrierten Straftaten verübt.

Wenn es um die Bekämpfung der Jugendkriminalität geht, verdient daher diese Gruppe der sogenannten Mehrfach- und Intensivtäter besondere Aufmerksamkeit. Hierzu wurde in Baden-Württemberg schon im Jahr 1999 im Rahmen einer Präventionsinitiative gegen die steigende Jugendkriminalität das Initiativprogramm „Jugendliche Intensivtäter“ ins Leben gerufen, das sich nach einhelliger Auffassung der Praxis bewährt hat. Ziel des Projekts ist es, durch eine enge und institutionalisierte Zusammenarbeit der mit der Jugendkriminalität befassten Stellen, also Staatsanwaltschaften, Polizei, Jugendämter, Schulen und Ausländerbehörden, in einem frühen Stadium schnell und koordiniert auf intensive Delinquenz Jugendlicher zu reagieren.

In das Intensivtäterprogramm werden bis zu 14-jährige Kinder aufgenommen, wenn sie durch mehr als zehn Delikte oder drei Gewalttaten aufgefallen sind. Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren werden bei mehr als 20 Delikten oder fünf Gewalttaten einbezogen. Bei Aufnahme in das Programm werden die jungen Intensivtäter im polizeilichen Informationssystem gesondert erfasst, sodass sie landesweit jederzeit im Focus der Sicherheitsbehörden sind. Zum 31. Dezember 2010 waren im Land wie im Vorjahr 421 Kinder und Jugendliche in das Programm aufgenommen. Seit 2007 wird das Programm auch auf sogenannte Schwellentäter, also junge Delinquenten, die in die Kriminalität abzugleiten drohen, angewandt. Zum 31. Dezember 2010 waren 405 (2009: 457) Personen als Schwellentäter registriert.


II. Reaktion durch die Justiz

1. Sanktionspraxis

Im Jahr 2010 wurden von den baden-württembergischen Gerichten insgesamt 19.137 Jugendliche und Heranwachsende verurteilt.

Bei den über 18-jährigen Heranwachsenden wurde von den Gerichten weiterhin in rund 50 % der Fälle das Jugendstrafrecht angewendet. Die Anwendung von Jugendstrafrecht erfolgt also nach wie vor in ungefähr der Hälfte aller Fälle. Dabei fällt auf, dass die Jugendgerichte gerade dort, wo es um Gewalttätigkeiten von Heranwachsenden geht, besondere Zurückhaltung bei der Anwendung des Erwachsenenstrafrechts üben, denn in 92,59 % aller Verurteilungen wegen gefährlicher Körperverletzung wurden die heranwachsenden Straftäter im Jahr 2010 nach Jugendstrafrecht verurteilt. Die Statistik spricht hier also für einen gewissen Automatismus der Anwendung des Jugendstrafrechts trotz Volljährigkeit des Verurteilten.

Bei den Verurteilungen nach Jugendstrafrecht (13.589) wurden in 19 % der Fälle Jugendstrafen ausgesprochen und in 9,4 % der Fälle Arreste verhängt. Rund 55 % der verhängten Jugendstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.


2. Dauer der Verfahren

Jungen Menschen kann man vor allem dann wirksam Grenzen setzen, wenn Sanktionen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Regelverstoß ergriffen werden. Deshalb muss die staatliche Reaktion möglichst der
Tat auf dem Fuß folgen. Die baden-württembergischen Staatsanwaltschaften und Gerichte nehmen dies ernst und achten in Jugendstrafsachen besonders darauf, die Verfahren kurz zu halten. Die Behauptung, es bestehe ein justizielles Vollzugsdefizit, ist deshalb unzutreffend. In allen Bereichen bewegt sich die durchschnittliche Verfahrensdauer bei den baden-württembergischen Jugendgerichten im Ländervergleich in der absoluten Spitzengruppe. So sind die Verfahren beim Jugendrichter regelmäßig nach 2,3 Monaten (2010) abgeschlossen, der Bundesdurchschnitt lag 2010 bei 2,9 Monaten. Ein ähnliches Bild ergibt sich beim Jugendschöffengericht, wo Baden-Württemberg mit einer Verfahrensdauer von 2,9 Monaten (2010) bei einem Bundesdurchschnitt von 3,7 Monaten (2010) ebenfalls erfreulich abschneidet. Besonders große Unterschiede sind bei der Großen Jugendkammer festzustellen: Während ein Jugendstrafverfahren dort in Baden-Württemberg nach 4,4 Monaten abgeschlossen ist, gibt es bei Jugendstrafkammern andernorts Verfahrenslaufzeiten von bis zu 12,9 Monaten (Bundesdurchschnitt 2010: 5,0 Monate).

III. Projekte, die Chancen eröffnen

In Baden-Württemberg werden bereits seit längerer Zeit Programme in allen Justizbereichen, also im Ermittlungs- und Strafverfahren sowie im Strafvollzug, betrieben und fortentwickelt. Deren Ziel ist es, einerseits weitere Straf-taten zu verhindern und andererseits die Wiedereingliederung der straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden durch gezielte Hilfestellungen sämtlicher in einem Jugendstrafverfahren beteiligter Institutionen zu erleichtern.

1. Haus des Jugendrechts

Einen vernetzten Ansatz verfolgt das Haus des Jugendrechts in Stuttgart-Bad Cannstatt, das im Juni 1999 seine Arbeit aufgenommen hat. In dieser Einrichtung arbeiten Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe, Jugendsachbearbeiter der Polizei und der Staatsanwaltschaft unter einem Dach zusammen. Eingehende Fälle werden in Fallkonferenzen besprochen, die generelle Zusammenarbeit in Hauskonferenzen organisiert. Das positive Ergebnis dieser Zusammenarbeit ist neben der messbaren Verfahrensbeschleunigung die Möglichkeit, durch eine intensive Analyse der Situation des Jugendlichen individuell auf sein delinquentes Verhalten reagieren zu können.

Die Erfahrungen über die behördenübergreifende Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Jugendkriminalität aus der Tätigkeit im Haus des Jugendrechts waren auch Modell für die aktuellen Diversions- und Zusammenarbeitsrichtlinien (Die Justiz 2005, 72), die zum 1. Januar 2005 in Kraft getreten sind. Dabei wurden bewusst Elemente, die das Haus des Jugendrechts kennzeichnen, aufgegriffen und als Maßstab bei der Bearbeitung von Verfahren gegen Jugendliche in Baden-Württemberg landesweit umgesetzt. Eine wichtige Rolle spielen hier das Wohnortprinzip bei der polizeilichen Sachbearbeitung, die Regionalisierung der Jugenddezernate der Staatsan-waltschaften und die Parallelbefassung der Jugendgerichtshilfe mit dem Ziel, erzieherisch gebotene Maßnahmen rechtzeitig in die Wege leiten zu können. Im Rahmen des Neuerlasses der Diversions- und Zusammenarbeitsrichtlinien zum 1. Januar 2012 werden sie auf weitere Optimierungsmöglichkeiten hin überprüft.

Nach der Koalitionsvereinbarung zwischen BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN und der SPD Baden-Württemberg für die 15. Legislaturperiode des Landtags wird zudem ausgehend von den überaus positiven Erfahrungen mit dem „Haus des Jugendrechts“ in Stuttgart-Bad Cannstatt eine Ausweitung solcher Einrichtungen auf andere geeignete Städte in Baden-Württemberg angestrebt. Voraussichtlich zum 1. Januar 2012 wird das Haus des Jugendrechts in Pforzheim seine Arbeit aufnehmen können.


2. Geschlossene Einrichtung zur U-Haft-Vermeidung:
     Heinrich-Wetzlar-Haus

Das Heinrich-Wetzlar-Haus in Stutensee bei Karlsruhe ist eine Einrichtung zur einstweiligen geschlossenen Unterbringung von Jugendlichen zur Vermeidung der Untersuchungshaft. Träger des Heinrich-Wetzlar-Hauses ist eine gemeinnützige GmbH, deren Gesellschafter der Landkreis Karlsruhe ist. Derzeit stehen 12 Unterbringungsplätze zur Verfügung, hinzu kommen drei Plätze, die seit 2005 ständig für das Land Rheinland-Pfalz vorgehalten werden. Die Justiz beteiligt sich an den Kosten der Einrichtung über einen Tagespflegesatz von derzeit 257 €.

Zielgruppe sind männliche Jugendliche, gegen die ein Haftbefehl erlassen wird und gegen die deshalb Untersuchungshaft zu vollziehen wäre. Die mit dem Vollzug der Untersuchungshaft verbundenen Gefahren durch subkultu-relle Einflüsse in den Jugendhaftanstalten sollen durch die Unterbringung im Heinrich-Wetzlar-Haus vermieden werden.

3. Jugendstrafvollzug in freien Formen (Projekt Chance)

Nach § 7 Abs.1 des baden-württembergischen Justizvollzugsgesetzbuchs IV können junge Gefangene bei Eignung in einer Einrichtung des Jugendstrafvollzuges in freien Formen untergebracht werden. Hierzu gestattet der Anstaltsleiter dem jungen Gefangenen, die Jugendstrafe in einer dazu zugelassenen Einrichtung der Jugendhilfe zu verbüßen. Folgende Einrichtungen sind zugelassen:

„Projekt Chance“ in Creglingen-Frauental

Träger: Projekt Chance e. V.;
Betreiber: Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands e. V.
Bis zu 15 Plätze für junge Gefangene und 7 Probanden in der Bewährungshilfe.


„Seehaus Leonberg“

Träger: Prisma e. V.
Bis zu 15 Plätze für junge Gefangene

Jugendstrafvollzug in freien Formen dient dem Schutz junger Gefangener vor subkulturellen Einflüssen, der Aufarbeitung von Entwicklungsstörungen, dem Training sozialer Kompetenzen, der Übernahme von Verantwortung, der Berufsorientierung und der Integration in die Gesellschaft. Bei der Konzeption ist man davon ausgegangen, dass die Zielgruppe Mehrfach- und Intensivtäter sind, die erhebliche Entwicklungs-, Verhaltens- und Persönlich-keitsstörungen aufweisen. Bei ihnen muss frühzeitig und intensiv kriminalpräventiv interveniert werden.


Der Jugendstrafvollzug in freien Formen nach baden-württembergischer Ausrichtung unterscheidet sich deutlich von „Boot-Camps“ oder „Erziehungslagern“, weil die Menschenwürde und die Grund- und Menschenrechte der jungen Gefangenen Grundlage der Erziehung sind. Gleichwohl ist die pädagogische Ausrichtung persönlichkeitsfordernd und keine „Kuschelpädagogik“. Ein strukturierter Tagesablauf mit sozialem Training, Arbeit, Sport, Auseinandersetzung mit der Tat, nach Möglichkeit Täter-Opfer-Ausgleich, eine Konfrontation mit Fehlverhalten durch die Gruppe und andere verhaltensändernde Erziehungsmaßnahmen machen den Aufenthalt für die jungen Gefangenen anstrengend. Wer das Jahr durchhält, bekommt eine „zweite Chance“, z.B. in Form eines Arbeitsplatzes. Wer aufgibt, muss zurück in den Strafvollzug.

Der Tagessatz liegt bei 203 € und wird seit 2008 aus dem Staatshaushalt finanziert. Damit liegt er in Höhe der durchschnittlichen Kosten stationärer Einrichtungen für verhaltensgestörte Kinder und Jugendliche.


4. Nachsorgeprojekt „Chance“

Im „Nachsorgeprojekt Chance“ wird Strafgefangenen bis 40 Jahren eine besonders intensive Betreuung im Übergang vom Strafvollzug in die Freiheit angeboten. Das Modellprojekt wurde im Juli 2005 gestartet. Angesprochen sind Gefangene, die ohne Bewährungshelfer entlassen werden sollen. Mit dem Projekt soll vermieden werden, dass sie in das so genannte Entlassungsloch fallen. Der Rückfallgefahr soll durch eine Stabilisierung der Le-bensumstände in dieser Situation vorgebeugt werden.

Das Projekt wird von der Landesstiftung Baden-Württemberg mit 1,2 Mio.€ gefördert. Die Durchführung obliegt dem Netzwerk Straffälligenhilfe in Baden-Württemberg, einem Zusammenschluss mehrerer Verbände der freien Straffälligenhilfe. Mit den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern ihrer Mitgliedsvereine stellen sie die Nachsorgekräfte. Seit Februar 2010 liegt der Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitung mit günstiger Gesamt-beurteilung vor.