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Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf besucht mit Oberbürgermeister Michael Beck das Amtsgericht Tuttlingen

Datum: 01.02.2017

Kurzbeschreibung: Wolf: „Wir brauchen absehbar einen Erweiterungsbau für das Tuttlinger Amtsgericht. Am jetzigen Standort bietet sich die Einrichtung eines Justizzentrums an. Dafür setze ich mich ein.“ - Beck: „Wenn es aus Sicherheitsgründen sinnvoll ist, den jetzigen Standort zu erweitern, werden wir als Stadt unseren Teil dazu beitragen, dass dies gelingen kann.“

Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf MdL hat gemeinsam mit Tuttlingens Oberbürgermeister Michael Beck das Amtsgericht Tuttlingen besucht. Wolf sprach sich bei dem Besuch für eine Erweiterung des Amtsgerichts am jetzigen Standort aus, um dort ein Justizzentrum zu schaffen. In diesem könnten dann auch die Betreuungs- und Nachlassabteilung, die Bewährungs- und Gerichtshilfe sowie die Gerichtsvollzieher untergebracht werden.

 

Der Direktor des Amtsgerichts, Thomas Straub, und dessen Stellvertreterin, Dr. Inga Stumpf, schilderten in einem ausführlichen Gespräch, an dem auch der Präsident des Landgerichts Rottweil, Dr. Dietmar Foth, und alle Richterinnen und Richter des Amtsgerichts teilnahmen, die bauliche Situation des Amtsgerichts. Ebenso berichteten sie über die bisherigen Bemühungen, weitere Räumlichkeiten zu bekommen. Für den Bau und die Verwaltung landeseigener Gebäude – auch der Justiz – ist der Landesbetrieb Vermögen und Bau zuständig.

Das Amtsgericht Tuttlingen hat infolge der durch die Notariatsreform zum 1. Januar 2018 erforderlichen Unterbringung der Betreuungs- und Nachlassabteilung zunächst kurzfristigen Erweiterungsbedarf. Des Weiteren soll das Amtsgerichtsgebäude 2018 für rund 1,9 Millionen Euro saniert werden. Die Planungen dafür sollen noch in diesem Jahr beginnen. Darüber hinaus hat das Gericht nach aktuellen Berechnungen des Oberlandesgerichts Stuttgart einen weiteren Raumbedarf in Höhe von rund 1600 qm², weswegen ein Erweiterungsbau notwendig ist.

 

Amtsgerichtsdirektor Thomas Straub berichtete, dass für die kurzfristige Unterbringung der Betreuungs- und Nachlassabteilung gemeinsam mit dem Amt für Vermögen und Bau Konstanz eine Übergangslösung gefunden wurde. Die neue Abteilung wird zunächst im Gebäude Bahnhofstraße 103 unterkommen. Die Gesprächsteilnehmer waren sich einig, dass für den weiteren Raumbedarf ein Erweiterungsbau am jetzigen Standort, beispielsweise auf dem derzeitigen Parkplatz oder auf der Fläche direkt an der Bahnhofstraße, die beste Lösung sei.

 

Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf: „Wir brauchen absehbar einen Erweiterungsbau für das Tuttlinger Amtsgericht. Wenn es möglich ist, alles an einem Standort zu bündeln, müssen wir das auch tun. Insbesondere aus Sicherheitsgesichtspunkten bietet sich die Konzentration aller Tuttlinger Justizeinrichtungen an einem Standort an. So lassen sich Eingangskontrollen erleichtern und die öffentlichen Bereiche von den Büros abtrennen. In der Landesregierung haben wir uns darauf verständigt, dort, wo es Sinn macht, so genannte Justizzentren zu schaffen. Am jetzigen Standort des Amtsgerichts bietet sich in Tuttlingen der Bau eines solche Justizzentrums an. Dafür setze ich mich ein.“

 

Der Einrichtungsleiter der Bewährungs- und Gerichtshilfe für den Landgerichtsbezirk Rottweil, Udo Riegraf, bekundete für seine Einrichtung Interesse, in ein solches Justizzentrum mit einzuziehen: „Das würde auch für uns Synergien schaffen. Zudem ist auch für uns ist der Sicherheitsaspekt wichtig.“ Bisher sind die Tuttlinger Räumlichkeiten der Bewährungs- und Gerichtshilfe separat untergebracht.

Tuttlingens Oberbürgermeister Michael Beck sicherte seine Unterstützung zu: „Wir als Stadt haben das Amtsgericht bereits im gesamten Prozess bei der Suche nach zusätzlichen Räumlichkeiten nach Kräften unterstützt und werden dies auch weiterhin tun. Wenn es aus Sicherheitsgründen sinnvoll ist, den jetzigen Standort zu erweitern, werden wir als Stadt unseren Teil dazu beitragen, dass dies gelingen kann.“

 

 

Hintergrundinformationen:

Die Notariats- und Grundbuchamtsreform bilden die größte Reform in der Geschichte der Justiz des Landes Baden-Württemberg. Bis zum 1. Januar 2018 werden nicht nur alle staatlichen Notariate aufgelöst, so dass Beurkundungen künftig ausschließlich von freiberuflich tätigen Notarinnen und Notaren wahrgenommen werden. Auch werden die bislang mehr als 600 staatlichen und kommunalen Grundbuchämter bei landesweit 13 Amtsgerichten eingegliedert.

 

Ziel der Notariatsreform ist es die notariellen Aufgaben vollständig auf freiberufliche Notare zu verlagern und die gerichtlichen Aufgaben der staatlichen Notariate bei den Amtsgerichten einzugliedern. Daher entsteht bei einigen Amtsgerichten zusätzlicher Raumbedarf. Die staatlichen Notariate werden aufgelöst.

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