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Beschlüsse der Herbstkonferenz 2014

TOP I.1      
Zwangsvollstreckung – Gesetzgeberische Ergänzungen der Reform der Sachaufklärung, Suche im Schuldnerverzeichnis und verbindliches Formular für den Vollstreckungsauftrag 

TOP I.2      
Beteiligung der Länder an Justizfinanzprogrammen der EU-Kommission 

TOP I.3      
Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Bereitstellung von Kommunikationshilfen in gerichtlichen Verfahren“

TOP I.4      
Selbstbestimmung stärken – Fixierungen vermeiden: Fortschritte nach dem Beschluss der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und -minister vom 9. November 2011 

TOP I.8      
Berücksichtigung der Belange der Gerichte im Rahmen der EU-Datenschutzreform 

TOP I.9      
Bericht des Ausschusses zur Koordinierung der Juristenausbildung 

TOP I.10    
Coaching für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in psychologisch besonders herausfordernden Verfahren 

TOP II.1     
Reform des § 177 StGB 

TOP II.2     
Korruption im Gesundheitswesen 

TOP II.3     
Strafrechtliche Verfolgung so genannter neuer psychoaktiver Substanzen 

TOP II.4     
Fahruntüchtigkeit bei Fahrradfahrerinnen und -fahrern 

TOP II.5     
Unerkannte Tötungsdelikte ‒ Verbesserung der Qualität der äußeren Leichenschau 

TOP II.6     
Bündelung der strafprozessualen Opferrechte 

TOP II.7     
Weiterentwicklung von Eurojust 

TOP II.8     
Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Verhinderung von rechtsstaatlich problematischer „Paralleljustiz“      

TOP II.9     
Verbesserung der Bekämpfung der Produktpiraterie und der Industriespionage 

TOP II.10   
Erfahrungsaustausch zu den Projekten „Kein Täter werden“ 

TOP II.11   
Umsetzung der Resolution S/RES/2178 (2014) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 

TOP II.12   
Stärkere Ausrichtung der gesetzlichen Regelung zur Bemessung der Tagessatzhöhe von Geldstrafen am Sozialstaatsprinzip 

TOP II.13   
Wiedereingliederung entlassener Strafgefangener als gesamtgesellschaftliche Aufgabe 

TOP II.14   
Erweiterte Besetzung der Länderkommission zur Verhütung von Folter 

TOP II.15   
Menschenwürdiges Sterben

 

 

 

 

 

 

 

 

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